Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der VisionsSchmiede GmbH (VS) und ihren KundenInnen sowie für sämtliche Angebote und Dienstleistungen der VS. Mit der Anmeldung oder Buchung erkennt die teilnehmende Person diese AGB vollumfänglich an. Für einzelne Angebote gelten die besonderen Bestimmungen der Ziffern 3 bis 6. Bei Widersprüchen gehen diese besonderen Bestimmungen dem allgemeinen Teil vor.
2. Allgemeiner Teil
2.1 Datenschutz und Vertraulichkeit
Kunden/ Kundinnen verpflichten sich mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten insoweit einverstanden zu sein, wie diese für die Abwicklung der damit verbundenen Geschäftsabläufe erforderlich sind. Die VS verpflichtet sich, alle kundenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und keinem Dritten – kostenpflichtig oder unentgeltlich- zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Die VS verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle persönlichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfährt. Die Bearbeitung von Daten erfolgt gemäss der geltenden Datenschutzerklärung der VS. Sensible Daten aus Vor- und Eignungsgesprächen werden zweckgebunden gespeichert und gegen unbefugten Zugriff geschützt. Bezüglich persönlicher Daten für Inhalte aus den Gruppenarbeiten und Modulen gilt gegen aussen hin Schweigepflicht als Grundlage eines umfassenden Persönlichkeitsschutzes der Kunden/ Kundinnen und der VS.
2.2 Urheberrechte
Kunden/Kundinnen verpflichten sich die Urheberrechte der VS anzuerkennen, einzuhalten und die ausgehändigten Dokumente in analoger oder elektronischer Form weder zu kopieren, zu verändern, noch an Dritte weiterzugeben. Alle Rechte verbleiben bei der VS. Übersetzungen, Nachdruck und Vervielfältigung der Unterlagen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der VS erfolgen.
2.3 Abgrenzung zu medizinischer Behandlung
Die Angebote der VS dienen der Selbsterfahrung, der persönlichen Entwicklung und der Förderung der Selbstregulation. Sie ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung und keine medikamentöse Therapie. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass die VS keine Heilversprechen geben kann und die Sitzungen bzw. die Teilnahme an Veranstaltungen keinen Besuch bei einem Arzt, Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten ersetzen. Es werden keine Diagnosen gestellt. Die VS trägt die Prozessverantwortung einer bedarfsorientierten und zielgerichteten Begleitung. Die teilnehmende Person bestätigt mit der Buchung, dass sie physisch und psychisch belastbar ist, um an den gewählten Formaten teilzunehmen. Bei bestehenden psychischen Erkrankungen ist die Teilnahme mit einem Arzt oder Therapeuten abzustimmen und die VS vorab zu informieren.
2.4 Haftung und Schadensersatz
Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Die VS haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2.4.1 Kurse und Ausbildungen
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit eines Ausbilders, höhere Gewalt oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die VS kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden. Generell gilt, dass die VS bei Ausfall einer Fortbildungsveranstaltung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann. Die VS haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch das Abhalten einer Fortbildungsveranstaltung entstanden sind – es sei denn, diese Schäden wurden durch die VS vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Bei Übertragungen an Dritte haftet die VS nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Personen. Die VS haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder sonstigen Ansprüchen Dritter. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen der Teilnehmenden, wird seitens der VS keine Haftung übernommen. Die VS haftet nicht für Schäden, die auf technische Mängel an Installationen und Apparaten zurückzuführen sind. Im Übrigen ist die Haftung der VS subsidiär; sie entbindet die TN nicht von der Pflicht des Abschlusses der notwendigen Versicherungen. Allfällige Forderungen gegenüber der VS sind innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dem Schadenereignis schriftlich anzumelden, andernfalls gelten sie als verwirkt. Die VS haftet nicht für unterlassene oder verzögerte Dienstleistungen, welche auf Unfälle, Fehlleistungen Dritter (z. B. Unterbruch des Telekommunikationsnetzes bzw. Stromversorgung) oder auf Behinderungen im Strassenverkehr zurückzuführen sind.
2.5 Zahlungsmodalitäten
2.5.1 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel auf postalischem Weg oder alternativ via Mail. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Rechnungen sind innert 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Mahnungen wird ein Zusatzaufwand von 10 CHF erhoben.
2.5.2 Folgen von nicht fristgerechter Zahlung
Die nicht fristgerechte Bezahlung des Rechnungsbetrages vor Beginn eines Kurses oder der Ausbildung berechtigen die VS vom Vertrag zurückzutreten bzw. den TN von der Veranstaltung auszuschliessen. Ebenso gilt der Rücktritt des Vertrages seitens der VS bei ausstehenden Rechnungen in den Bereichen Beratung, Atemtherapie und Coaching.
2.5.3 Ratenzahlung
Bei grösseren Rechnungsbeträgen kann der Kunde/ die Kundin nach Absprache mit der VS einen schriftlichen Teilratenvertrag (mit administrativem Zuschlag von 50.- pro Rate) vereinbaren.
2.6 Versicherungsschutz
Die Teilnahme an Ausbildungen der VS erfolgt auf eigene Verantwortung, die Versicherung ist Sache des Kunden/ der Kundin. Die VS schuldet und bietet keinen Versicherungsschutz. Wir empfehlen bei grösseren Kurs- und Ausbildungskosten eine Seminarstornoschutzversicherung.
2.7 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bern. Es gilt das schweizerische Recht.
3. Beratung, Atemtherapie und Coaching
Dieser Abschnitt gilt für Coaching, psychologische Beratung, Case Management, Atemarbeit und vergleichbare individuelle Formate.
3.1 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt via Webseite, via Mail oder telefonisch. Die Anmeldung gilt als Angebot. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch die VS zustande. Die VS behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Nach erfolgter Bestätigung ist der verabredete Termin verbindlich.
3.2 Umfang der Begleitung
Termine und Prozessziele werden individuell vereinbart. Der Umfang der Begleitung ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
3.3 Honorar
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Webseite der VS deklariert sind, oder die individuelle Vereinbarung. Die Bezahlung von Einzelsitzungen erfolgt grundsätzlich periodisch in Schweizer Franken (siehe Punkt 2.5.1).
3.4 Stornierung und Verschiebung
Die Termine werden via Buchungssystem und auf Anfrage vereinbart. Eine Stornierung oder Verschiebung der Sitzung ist bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Bei Stornierungen oder Verschiebungen nach 24 Stunden wird das Honorar in voller Höhe fällig und in Rechnung gestellt, sofern kein Ersatztermin vereinbart werden kann. Sollte ein Termin durch die VS storniert oder verschoben werden müssen, wird die Möglichkeit eines Ersatztermins angeboten. Falls dies nicht möglich ist, wird dem Kunden /der Kundin das bereits gezahlte Honorar rückerstattet.
4. Veranstaltungen (Kurse und Ausbildungen)
Dieser Abschnitt gilt für Kurse, Ausbildungen, Jahresgruppen und Einzelveranstaltungen. Für LebensArt-Gruppencoachings gilt Ziffer 5.
4.1 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen wird der Teilnehmende verständigt und über die nächsten freien Termine informiert. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen und Rechnungsstellungen können per Mail erfolgen. Die Anmeldung gilt als Angebot. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch die VS zustande und verpflichtet zur Teilnahme an der Veranstaltung. Die VS behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Mit der Anmeldung werden die Geschäfts- und Vertragsbedingungen vorbehaltlos anerkannt.
4.2 Vertragsabschluss (Ausbildungen, JG i. Ganzjahres- und Halbjahres Abo)
Das Vertragsverhältnis wird durch den beidseitig unterzeichneten Vertrag geschlossen. Die VS kann in Ausnahmefällen auf eine schriftliche Vertragsgegenzeichnung verzichten.
4.3 Gebühren
Die Gebühren für Einzelveranstaltungen (Erfahrungstag Lebensmatrix, Einzelmodule der Jahresgruppe u. weitere) sind grundsätzlich vor jeder Veranstaltung fällig. Nach Absprache können sie auch direkt vor der Veranstaltung in bar bezahlt werden. Die Gebühren für längere Kursreihen und Ausbildungen sind grundsätzlich vor Beginn zu zahlen. Es können vorher Ratenzahlungen mit einem administrativen Zuschlag vereinbart werden (siehe dazu 2.5.3).
4.4 Rücktritt/Abmeldungen
Der TN kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er den Rücktritt schriftlich der VS mitteilt. Als Abmeldedatum gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der VS. Der Kunde/ die Kundin hat kein Anrecht einen bestätigten Fortbildungstermin zu verschieben. Bei einem Rücktritt gelten folgende Bestimmungen bezüglich des Kostenanteil des TN:
- Über 31 Tage vor Beginn: CHF 50.–
- 30 Tage bis Beginn: 50% der Gebühr. Die Stellung eines Ersatzteilnehmenden ist nach einer Eignungsprüfung und Bestätigung der VS möglich.
- Spätere Abmeldungen/ Nichterscheinen: 100% der Gebühr
4.5 Ausfall und Verschiebung durch die VS
Bei ungenügender Teilnehmendenzahl wird die Veranstaltung in der Regel nicht durchgeführt. Bei Absagen, insbesondere wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus nicht von der VS zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss, werden bereits bezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet. Müssen einzelne Module der Jahresgruppe abgesagt werden und ist eine Nachholung zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich, werden den TN die Gebühren anteilmässig erstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem TN nicht zu.
4.6 Teilnahme und Verantwortung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen der VS setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit der TN voraus. Diese wird mit der Anmeldung bestätigt.
4.7 Unterbeauftragte
Die VS ist befugt im Bedarfsfall Leistungen durch qualifizierte Unterbeauftragte erbringen zu lassen.
5. LebensArt-Gruppencoaching
Für die LebensArt-Module gelten ergänzend und bei Widersprüchen vorrangig die folgenden Bestimmungen.
5.1 Leistungscharakter
Die LebensArt-Module sind prozessorientierte Gruppencoachings in geschlossenen Kleingruppen. Sie verbinden fachliche Impulse, persönliche Reflexion, Selbsterfahrung und individuelle Prozessbegleitung. Ziel ist die Unterstützung der persönlichen Entwicklung, insbesondere der Selbstregulation, psychischen Balance, Ressourcenstärkung sowie der Reflexion eigener Denk-, Gefühls- und Verhaltensmuster. Die VS schuldet keinen bestimmten persönlichen, gesundheitlichen oder beruflichen Erfolg. Die Module stellen weder eine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung noch eine Heilbehandlung oder eine staatlich anerkannte Ausbildung dar. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Heilversprechen abgegeben.
5.2 Vorgespräch und Eignungsabklärung
Die Teilnahme an jedem LebensArt-Modul, insbesondere an Modul 1, Modul 2 und Modul 3, setzt ein vorgängiges Vorgespräch mit der VS voraus. Das Vorgespräch dient insbesondere:
- der gegenseitigen Information;
- der Klärung von Zielen und Erwartungen;
- der Einschätzung der psychischen Stabilität;
- der Prüfung der Fähigkeit zur Selbstreflexion;
- der Einschätzung der Eignung für die geschlossene Kleingruppe;
- der Klärung allfälliger gesundheitlicher oder organisatorischer Einschränkungen.
Die Anmeldung stellt zunächst eine Anfrage auf Teilnahme dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Vorgespräch durchgeführt wurde, die VS die Teilnahme bestätigt und die teilnehmende Person die individuelle Modul-Vereinbarung akzeptiert beziehungsweise unterzeichnet hat. Die VS entscheidet nach pflichtgemässem Ermessen über die Zulassung. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Eine Ablehnung kann insbesondere erfolgen, wenn die VS die Gruppeneignung oder die erforderliche psychische Stabilität nicht als gegeben erachtet. Bei einer Ablehnung werden bereits bezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Vorbehalten bleiben ausdrücklich vereinbarte Kosten für ein bereits durchgeführtes Vorgespräch.
5.3 Gruppengrösse und geschlossene Gruppe
Die LebensArt-Module werden grundsätzlich mit drei bis fünf Teilnehmenden durchgeführt. Die konkrete Mindest- und Höchstzahl kann in der jeweiligen Ausschreibung oder Modul-Vereinbarung festgelegt werden. Die Gruppe ist geschlossen. Nach Beginn des jeweiligen Moduls ist ein Wechsel oder Nachrücken weiterer Personen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere aufgrund des geschützten Rahmens, der Vertraulichkeit und des aufeinander aufbauenden Gruppenprozesses. Die Teilnehmenden verpflichten sich, persönliche Informationen, Äusserungen und Beobachtungen aus der Gruppe vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Moduls. Die VS weist darauf hin, dass sie die Einhaltung dieser Verpflichtung durch andere Teilnehmende nicht vollständig garantieren kann.
5.4 Persönliche Ziele und Modul-Vereinbarung
Die konkreten Termine, der Leistungsumfang, die Teilnahmegebühr, Zahlungsbedingungen und die persönlichen Zielsetzungen werden in einer separaten Modul-Vereinbarung festgehalten. Die Zielsetzungen dienen der Orientierung des Prozesses. Sie stellen keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis dar und können im Verlauf des Moduls im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden.
5.5 Teilnahme und versäumte Termine
Die Teilnehmenden verpflichten sich, an den vereinbarten Terminen persönlich und pünktlich teilzunehmen sowie sich angemessen auf den Gruppenprozess einzulassen. Einzelne versäumte Termine können grundsätzlich nicht individuell nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung der Kursgebühr wegen einzelner Abwesenheiten besteht nicht, sofern in der Modul-Vereinbarung nichts anderes festgelegt wurde. Bei wiederholter Abwesenheit oder erheblich störendem Verhalten kann die VS nach vorgängiger Klärung die weitere Teilnahme beenden, wenn dies zum Schutz der Gruppe oder zur Sicherung des Prozesses erforderlich ist. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Ansprüche.
5.6 Körper- und Wahrnehmungsarbeit
Körperorientierte, wahrnehmungsbezogene oder vergleichbare Übungen finden nur statt, wenn sie Bestandteil des jeweiligen Moduls sind. Die Teilnahme daran ist jederzeit freiwillig. Jede Übung kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt, unterbrochen oder beendet werden. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Berührungen finden nur mit ausdrücklicher Zustimmung statt. Auf Wunsch wird eine berührungsfreie Alternative angeboten, soweit dies mit dem Ablauf und den Zielen des Moduls vereinbar ist. Die Ablehnung einer Übung oder Berührung darf keine Nachteile für die weitere Teilnahme am übrigen Modul zur Folge haben.
5.7 Stornierung durch die teilnehmende Person
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Massgebend ist der Eingang der Stornierung bei der VS. Es gelten folgende Bedingungen:
- Bis 60 Tage vor Kursbeginn: Rückerstattung der bereits bezahlten Kursgebühr unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.–.
- 59 bis 15 Tage vor Kursbeginn: 50 % der vereinbarten Kursgebühr.
- Ab 14 Tage vor Kursbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Kursgebühr.
Die Stornierungsgebühr wird auf Grundlage der vereinbarten Kursgebühr berechnet. Bereits separat geschuldete Kosten, insbesondere für ein durchgeführtes Vorgespräch, können zusätzlich geschuldet sein, sofern dies vereinbart wurde. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt der teilnehmenden Person vorbehalten, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
5.8 Ersatzperson
Eine Ersatzperson kann bis vor Beginn des Moduls vorgeschlagen werden. Ihre Teilnahme setzt voraus:
- ein vorgängiges Vorgespräch;
- die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen;
- die ausdrückliche schriftliche Zulassung durch die VS.
Ein Anspruch auf Zulassung einer Ersatzperson besteht nicht. Bis zur schriftlichen Bestätigung der Zulassung bleibt die ursprünglich angemeldete Person für die vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich. Für die Prüfung und Aufnahme einer Ersatzperson wird eine administrative Aufwandspauschale von CHF 250.– erhoben. Darin ist das Vorgespräch der Ersatzperson eingeschlossen. Die Pauschale ist unabhängig davon geschuldet, ob die Ersatzperson schliesslich zugelassen wird, sofern das Vorgespräch bereits durchgeführt wurde.
5.9 Mindestteilnehmendenzahl und Absage durch die VS
Wird die in der Ausschreibung oder Modul-Vereinbarung festgelegte Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, kann die VS das Modul verschieben oder absagen. Eine Verschiebung erfolgt nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den angemeldeten Personen. Kann keine zumutbare Ersatzlösung gefunden werden oder wird das Modul abgesagt, werden bereits bezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet. Die VS kann ein Modul ferner verschieben oder absagen, wenn die Durchführung wegen Krankheit, höherer Gewalt, Ausfall der Kursleitung, nicht verfügbaren Räumlichkeiten oder anderer wichtiger Gründe nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Zusatzmodul Coaching-Methodik und Fachbegleitung
Dieser Abschnitt dient als Rahmen für ergänzende Angebote zur Vermittlung von Coaching-Methodik und Fachbegleitung.
6.1 Charakter der Angebote
Die VS kann ergänzend Angebote zur methodischen Fachbegleitung anbieten (z.B. Mentoring, methodische Vertiefung). Diese Angebote können als Einzelbegleitung, Präsenzformat oder in anderer geeigneter Form durchgeführt werden.
6.2 Verbindlichkeit
Inhalt, Umfang, Lernziele, Betreuungsform, Termine und Vergütung werden jeweils in einer gesonderten, individuellen Vereinbarung festgelegt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Format oder ein Zertifikat besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6.3 Vorläufige Regelung
Sofern keine explizite Zertifizierungsregelung in der individuellen Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Angebote lediglich als methodische Fachbegleitung und nicht als staatlich anerkannte oder zertifizierte Berufsausbildung.
7. Einsicht in die Unterlagen
Der Kunde/die Kundin kann Einsicht in die seinem Auftrag betreffenden Unterlagen verlangen.
8. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt (insbesondere Kriegsausbruch, Epi- und Pandemien, Streik, Katastrophen, usw.) kann die VS ihre Tätigkeit, soweit diese nicht mehr ausgeführt werden kann, vorübergehend ganz oder teilweise einstellen.